Liebe Lesende, ich habe einen Beitrag zum Thema „IT-Sicherheit in Vergabeverfahren“ schreiben dürfen. Das Buch wurde herausgegeben von Michael Lang und Hans Löhr. https://www.hanser-kundencenter.de/fachbuch/artikel/9783446472235
Liebe Lesende, gerne möchte ich Sie auf meinen Beitrag „Der überraschende Einfluss des Vergaberechts auf den Datenschutz“ auf Vergabe24 aufmerksam machen. Es geht in meinem Beitrag um das Spannungsverhältnis zwischen datenschutzrechtlich zwingenden Anforderungen an den Beschaffungsgegenstand und nicht mehr gerechtfertigter Marktverengung. https://www.vergabe24.de/blog/der-ueberraschende-einfluss-des-vergaberechts-auf-den-datenschutz/
Vor ein paar Jahren hätte man noch empfohlen einen kurzen Blick ins Impressum zu werfen – heute muss man leider sagen, dass viele Fakeshop-Betreiber mittlerweile ausgesprochen professionell vorgehen. Optisch verschmelzen sie mit seriösen Anbietern. So finden sich auch anerkannte Logos und Prüfzeichen auf den Shopseiten, deren Nutzung natürlich nicht so einfach erlaubt ist. Allerdings können sich auch die betroffenen Firmen schwer wehren.
Worauf achte ich bei der Auswahl einer Standard-Software bzw. -Lösung für Online-Speicher (Cloud-Dienste), für Webkonferenzen oder für ein Kundenmanagement-System (CRM)?
Die Verarbeitung der Anmeldedaten auf den e-Vergabeportalen beruht regelmäßig auf Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. f DSGVO. Für die Verarbeitung von Daten, die über diese legitimen Zwecke hinausgehen, wird demgegenüber häufig eine gesonderte Einwilligung als Rechtsgrundlage erforderlich sein (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Die Hiobsbotschaft ist da; die Ausschreibung hat der Konkurrent gewonnen. Spätestens jetzt sollte man mit einem Anwalt oder einer Anwältin sprechen. Das kostet Geld – aber im Verhältnis zu dem entgangenen Gewinn ausgesprochen wenig.
Es kommt darauf an. Die aktuelle Rechtsprechung macht es teilweise davon abhängig, ob die Information auf der Vergabeplattform unmittelbar mit dem Einstellen abgerufen werden kann. Es hängt somit davon ab, welche Vergabeplattform die Vergabestelle nutzt und welche Vergabekammer zuständig ist.
VK Saarland vs. VK Südbayern
Wenn ich sage, dass ich zertifizierte Mediatorin bin, denken viele, dass ich als spiritueller Hippie in meiner Freizeit Wildkräuter sammle und jeden Morgen mit Yoga in den Tag starte. Schön wärs.
Als Vergaberechts-Consultant und Rechtsanwältin mit Schwerpunkt IT-Recht und Vergaberecht werde ich häufig beauftragt, wenn eine komplizierte Beschaffung geplant wird oder wenn es bereits aufgrund von Fehlern oder unglücklichen Zufällen „brennt“. Häufig sind die Katastrophen hausgemacht.
Dieser Beitrag ist während meiner Tätigkeit als Consultant bei der Valora Consulting GmbH entstanden. Sie finden ihn zudem auf der Webseite www.valora-consulting.com. Seitdem der BGH mit seinem Grundsatzurteil vom 18. Juni 2019 (X ZR 86/17) für das Vergaberecht den Ausschlussgrund der „Änderung an den Vergabeunterlagen“ im Wesentlichen abgeschafft hat, konkretisiert sich die Rechtsprechung zu den §§…
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