Die Kosten der anwaltlicher Beratung und sonstigen Tätigkeit werden in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Selbstverständlich gebe ich Ihnen bereits im Vorfeld Auskunft über die zu erwartenden Kosten. Sofern Sie sich selber informieren möchten, können Sie dies auch auf die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/ machen.
Häufig bekommt man die Frage gestellt, warum ist der Anwalt so „teuer“?
Die Gründe hierfür liegen darin, dass der Anwalt, vergleichbar mit einem Architekten, der für seine Berechnungen einzustehen hat, für den erteilten Rat die Haftung übernehmen muss. Das bedeutet, dass er bei Fehlinformationen für einen eventuell deswegen eingetretenen Schaden in Regress genommen werden kann. Abhängig von der Sache, in der Rat erteilt wurde, können hier schnell hohe Schadenssummen zusammenkommen. Daher tragen Rechtsberater ein hohes finanzielles Risiko, welches nur teilweise durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird diese die Kosten tragen. Eine entsprechende Anfrage kann ich gerne für Sie stellen, wenn Sie mir die dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Sollten Sie unter einem bestimmten Einkommen liegen, kommen Beratungshilfe für Rechtsrat und vorgerichtliche Tätigkeit und Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Vertretung in Betracht.