Die Hiobsbotschaft ist da; die Ausschreibung hat der Konkurrent gewonnen. Spätestens jetzt sollte man mit einem Anwalt oder einer Anwältin sprechen. Das kostet Geld – aber im Verhältnis zu dem entgangenen Gewinn ausgesprochen wenig. Insbesondere wenn man bedenkt, dass Folgeaufträge gerne an bereits dort beschäftigte Unternehmen vergeben werden.
Häufig passiert das aus nachvollziehbaren Gründen – manchmal ist es aber auch die absolute Bequemlichkeit des öffentlichen Auftraggebers. Wenn es mit einem gut läuft- wieso sollte man durch einen Anbieterwechsel sich zusätzliche Arbeit machen? Der § 132 GWB wird teilweise auch sehr eigen interpretiert.
Wer nicht kämpft, der hat schon verloren – und wird auch in der Zukunft weiterhin verlieren!
Der Mythos, dass Vergabestellen Fragen und Rügen immer gleich als persönlichen Angriff werten, stimmt nicht.
Fragen und Rügen gehören zu dem Alltag jeder Vergabestelle. Sie gehören vielleicht nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen, aber sie stoßen dennoch im Regelfall auf Verständnis. Viele Vergabestellen rechnen sogar mit Fragen, da ihnen bewusst ist, dass z.B. ihre Leistungsbeschreibung nicht zwingend alle Marktvarianten erfasst.
Viele Fragen zu stellen kann zudem als Hinweis auf ein echtes Interesse an der Ausschreibung interpretiert werden.
Wichtig ist es hier schnell, präzise und fair vorzugehen. Die Formulierung kann auch im späteren Rechtsweg noch von äußerster Wichtigkeit sein.
Sie sollten sich zudem klar sein, was Sie bezwecken wollen und die vorgegebene Form beachten.
Wann braucht man rechtliche Beratung im Vergabeverfahren?
Am besten holen Sie sich so früh wie möglich professionelle Hilfe. Die zu späte Hinzuziehung Ihres rechtlichen Beraters kann teuer werden! Es besteht die Gefahr, dass Sie vergaberechtliche Verstöße zu spät rügen und somit keinen zulässigen Nachprüfungsantrag mehr stellen können (Präklusion vgl. § 160 GWB).
Zusätzlich kann es passieren, dass ein anderer Bieter abwartet, wie das Verfahren ausgeht, um bei einer Niederlage einen Nachprüfungsantrag aufgrund eines „versteckten“ bzw. für den Durchschnittsbieter nicht erkennbaren Vergabefehles einzuleiten. Eine solche Situation kann vorgebeugt werden!
Zudem erkennen erfahrene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Probleme und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen. Dadurch ermöglichen Sie Ihnen ein besseres Angebot abzugeben sowie interne Ressourcen zu sparen. Außerdem können sie Sie durch das Vergabeverfahren taktisch manövrieren, was insbesondere bei Verhandlungsverfahren und Verhandlungsvergaben einen riesigen Unterschied ausmacht. Bei den Verhandlungsrunden stärken sie Ihre Positionen und helfen Ihnen ein optimales Angebot zu erstellen.