Es kommt darauf an. Die aktuelle Rechtsprechung macht es teilweise davon abhängig, ob die Information auf der Vergabeplattform unmittelbar mit dem Einstellen abgerufen werden kann. Es hängt somit davon ab, welche Vergabeplattform die Vergabestelle nutzt und welche Vergabekammer zuständig ist.
VK Saarland vs. VK Südbayern