Mit dem Urteil vom 29.1.2020 (11 U 14/19) hat sich das OLG Köln mit der Frage beschäftigt, ob ein Anspruch auf Akteneinsicht auch bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich besteht. Dieses Urteil steht im Einklang mit dem bereits vor der Reformation der UVgO 2017 getroffenem Urteil vom 18.06.2014 (5 S 610/13) des LG Oldenburg.